Urlaub mit Kampfhund - Listenhund reine Info
Wer mit seinem Kampfhund Urlaub machen möchte, hat es besonders schwer.
Das verreisen wird zur Qual.
Ausreisebestimmungen bzw. Einreisebestimmungen erschweren uns die Reise.
Hinweis:
Die hier zusammengestellten Einreisebedingungen sind aus den jeweiligen
Broschüren der Impfstoffhersteller usw. entnommen. Für die Richtigkeit kann
keine Gewähr übernommen werden
Meist gelten die Bestimmungen nicht nur für den Urlaub im Land,
sondern auch für die durchfahrt.
Frankreich
Kategorie 1: American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Mastiff, Tosa Inu
und Kreuzungen mit diesen ist
die Einfuhr und Durchreise verboten!
Kategorie 2: Alle Wach- und Schutzhunde ( Rassehunde,
American-Staffordshire-Terrier, Rottweiler, Tosa etc.) dürfen einreisen,
aber nur mit Maulkorb und an der Leine geführt, sofern ihr Geburtszeugnis
und ihr Stammbaum vorgelegt werden und damit bewiesen werden kann, dass
sie der Gruppe Wach- und Schutzhunde angehören
Großbritannien – Pit Bull Terrier, Japanese Tosas, Dogo Argentino und
Fila Brasileiro dürfen nicht mitgenommen werden
Dänemark - Pitbullterrier und Tosas (sowie Kreuzung mit diesen) dürfen nicht
mitgenommen werden
Niederlande
Einfuhr und Durchfahrt verboten.
Da es hier schon ein paar heftige Sachen gab, rate ich jedem ab, auch nur in die Nähe der Grenze zu kommen.
Deutschland- Kampfhunde (Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbull Terrier und
American Staffordshire Terrier
sowie deren Kreuzungen) ist die Einfuhr nicht erlaubt !
Weitere Hunderassen, je nach Vorschrift des Bundeslandes, in dem der Hund
gehalten werden soll, ist die Einfuhr verboten.
Norwegen – Pit Bull Terrier, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Dogo Argentino und
Kreuzungen mit diesen ist die Einfuhr verboten. Bei Hunderassen, die mit den
angegebenen verwechselt werden können (z. B. American Staffordshire Terrier),
muss durch die Ahnentafel nachgewiesen werden, dass das Tier nicht von einer
der genannten Rassen abstammt.
Schweden - Verbotene Rassen: Pitbullterrier
Spanien
Die Einfuhr aller Hunderassen ist grundsätzlich erlaubt.
Allerdings gibt es ausnahmen in einzelnen Bezirken.
Unbedingt bei zuständigen Bürgermeisteramt (in Spanien) aktuelle Auskünfte
vor der Abreise einholen.
Malta - Kampfhunde dürfen nicht mitgenommen werden
Schweiz ( Hunde mit kupierten Ohren, die jünger als ½ Jahr verboten)
"Kampfhunde" sind bei der Deutschen Bahn vom Transport ausgeschlossen!
Wie nett:(((